Rutschhemmung
Rutschhemmende Fliesen sind
Spezialfliesen mit unterschiedlich stark
profilierter oder rauher Oberfläche. Unfallversicherer schreiben diese speziell
für Böden in Arbeitsräumen, insbesondere im gewerblichen Bereich mit erhöhter
Rutschgefahr sowie für nassbelastete Barfußbereiche vor.
Für private Haushalte gelten diese Vorschriften nicht. Hier können – müssen
aber nicht – rutschhemmende Fliesen im Außenbereich (z.B. Terrassen) oder im
Zusammenhang mit Swimmingpools oder Saunen zum Einsatz kommen.
Arbeitsräume, gewerbliche und öffentliche Bereiche
Fliesen, die in Arbeitsräumen,
gewerblichen und öffentlichen Bereichen
eingesetzt werden, müssen den vorgeschriebenen Grad der Rutschhemmung gemäß der
Bewertungsgruppen R9 bis R13 nach DIN 51130 aufweisen (Nachweis durch den
Hersteller). Beim Test muss eine Prüfperson auf einer schiefen Ebene mit
Schutzschuhen stehen und gehen. Als Gleitmittel wird Öl auf die Fläche
aufgetragen. Je höher die R-Gruppe ist, desto größer ist der Neigungswinkel der
zu testenden Fläche.
Bewertungsgruppe |
Neigungswinkel |
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R 9 |
>6°-10° |
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R 10 |
>10°-19° |
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R 11 |
>19°-27° |
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R 12 |
>27°-35° |
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R 13 |
>35° |
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Bewertungsgruppen R
(siehe auch Regelwerk: "Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und
Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr", BGR 181, Oktober 2003 (ehemals ZH
1/571, Oktober 1993). Zuständig: Hauptverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften (HVBG), Alte Heerstraße 111, 53574 St. Augustin)
Nassbelastete Barfußbereiche
Beim Barfußbereich in
Schwimmbädern, öffentlichen Saunen, am Pool und in
Reinigungsbereichen von Sportstätten erfolgt die Bewertung in den Gruppen
Gruppen A (geringste Anforderungen), B und C (höchste Ansprüche) gemäß DIN
51097. Auch hier wird die Rutschsicherheit mittels einer Prüfperson auf
schiefer Ebene ermittelt, das Gleitmittel ist seifenhaltiges Wasser.
Die erforderliche Rutschhemmung
steigt von A über B bis C. Dabei bewegt
sich eine Prüfperson in aufrechter Haltung vor- und rückwärts auf dem zu
prüfenden Bodenbelag. Dessen Neigung wird von der Waagerechten ausgehend bis zu
dem Winkel gesteigert, bei dem die Prüfperson unsicher wird. Fliesen der
Bewertungsgruppe A erreichen in diesem Prüfverfahren einen Mindestneigungswinkel
von 12°, B entspricht einem Mindestneigungswinkel von 18° und C von 24°.
Bewertungsgruppen der Rutschhemmung nach GUV.85.27 (früher GUV.26.17) |
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Bewertungs-Gruppe |
Mindestneigungswinkel |
Bereiche |
A |
12° |
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B |
18° |
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C |
24° |
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