Es gibt wohl keinen Ort in der Wohnung, wo Privatsphäre mehr erwünscht ist als das Badezimmer. Insbesondere ältere Menschen wollen im Bad nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Das ist bis zu
einem bestimmten Grad sicherlich möglich, wenn einige wichtige Dinge beachtet werden. Welche das sind, ist in der oben genannten DIN 18040-2 beschrieben. Wird sich beim Umbau des Bads daran gehalten,
sind schon einmal viele Hindernisse aus dem Weg geräumt.
Mittlerweile hat sich auch die Sanitärindustrie darauf eingestellt, dass Senioren möglichst lange in der eigenen Wohnung selbständig leben und auf Wellness nicht verzichten wollen. So müssen beim
Eintritt in ein barrierefreies Badezimmer längst keine Krankenhausgefühle mehr aufkommen. Das war vor einigen Jahren noch anders. Heute gibt es die luxuriöse Badewanne mit Tür ebenso
wie schicke ebenerdige Duschen im XXL-Format. Ebenso sind Spiegel in allen Größen und Formaten und Waschtische in schickem Design erhältlich, die den Erfordernissen der
Barrierefreiheit entsprechen.
Die Erfordernisse des barrierefreien Badezimmers sind, wie bereits erwähnt, in der DIN 18040 niedergeschrieben. Damit ein Bad barrierefrei ist, muss - wie in allen Räumen der Wohnung
- im Badezimmer wenigstens eine Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm bei Nutzung eines Rollstuhls vorhanden sein. Personen mit Rollator benötigen zum Drehen und Wenden hingegen lediglich eine
Bewegungsfläche von 120 cm x 120 cm. Sie muss so angeordnet sein, dass WC, Waschbecken, Dusche und/oder Badewanne problemlos angefahren werden können.
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