Dusche
Der Duschplatz muss stufenlos begehbar sein. Im Duschbereich sind rutschhemmende Bodenbeläge nach GUV-I 8527, Bewertungsgruppe B zu verwenden. Heutige Rinnensysteme erlauben auf die in der DIN
genannten Absenkung von maximal 2 cm zu verzichten. Ein größerer Fußbodeneinlauf ist aber in jedem Fall angebracht.
Bodengleiche, barrierefreie Duschen sind in öffentlichen und gewerblich genutzten Räumen längst selbstverständlich. In Sanitärräumen von Hotels, Sportstätten, Krankenhäusern oder Heimen sind
sie Standard. Duschen "ohne Barrieren" sollte auch im privaten Wohnungsbau Einzug halten.
Die niveaugleiche Dusche erfordert, insbesondere bei Umbauten im Bestand, Führungen der Entwässerungsleitungen unterhalb der Geschossdecke und den Einbau abgehängter Decken. Eine alternative Lösung
bietet eine Duschwasserpumpe.
Ist ein Duschsitz erforderlich, sollte dieser hochklappbare Armlehnen (und eine Rückenlehne) haben. Alternativ wird oft ein Duschstuhl mit Rückenlehne und Armstützen gewählt, er erlaubt die Mehrfachnutzung.
Mit diesen Duschrinnen kann getrost auf jede Duschwanne verzichtet werden. Folgerichtig kann sich der Duschbereich von Standardmaßen lösen und auf individuelle Gegebenheiten eingehen.
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